Ihre Titelseite hat auf fr-fanmeile.de für Furore gesorgt und gehört zu den 10 am meisten angesehenen Titelseiten? Glückwunsch, Sie sind einer der kreativsten Fans in Deutschland und können einen von drei tollen Preise gewinnen:
Mit der Anmeldung unter fr-fanmeile.de nimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin automatisch am fr-fanmeile.de-Gewinnspiel teil. Mitarbeiter der FR sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Mitarbeiter jener Firmen, die Preise zur Verfügung gestellt haben.
Die FR verlost unter den Teilnehmern / Teilnehmerinnen, deren Titelseite zu den 10 am meisten angesehenen Titelseiten zählt, insgesamt 3 attraktive Preise.
Die Teilnahme am Gewinnspiel hängt in keiner Weise vom Erwerb von Waren oder von der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen der FR ab. Die Gewinner werden per Los ermittelt. Im Gewinnfall werden die Teilnehmer per Post benachrichtigt. Sollten sich die Gewinner innerhalb von sieben Tagen nach Aussendung der Benachrichtigungs-Briefe nicht melden, werden Ersatzgewinner ausgelost. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Gewinnfall sein / ihr Name von der FR veröffentlich werden darf (in Print- und Onlineveröffentlichungen).
Die FR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Werbemittel jederzeit abrufbar und fehlerfrei sind. Die FR haftet darüber hinaus nicht für Teilnahmeformulare, die aus Gründen, die sich dem Kontrollbereich der FR entziehen, nicht eintreffen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Preise können nicht bar ausgezahlt werden.
Teilnahmefrist: Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 30.Juli 2008.
Die FR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gewinnspiel aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht plangemäß laufen kann.
Eine Verletzung der Gewinnspielbedingungen, die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß kann nach freiem Ermessen der FR zum - ggf. nachträglichen - Ausschluss von der Teilnahme führen.